§ 10 Getränke des Mietvertrags
Der Bierausschank in der Grillhütte und dem Außengelände ist vertraglich an die Pfungstädter Brauerei gebunden. In der Grillhütte und dem Außengelände darf der Mieter infolgedessen nur Biere und Biermischgetränke der Pfungstädter Brauerei konsumieren und ausschenken. Der Mieter verpflichtet sich mit der Unterzeichnung des Vertrags, alle Biere und Biermischgetränke der Pfungstädter Brauerei, die in der Grillhütte und dem Außengelände konsumiert und ausgeschenkt werden, alleinig über die Interessengemeinschaft Eberstädter Vereine e.V. („IG“),
E-Mail: IG_Eberstadt@gmx.de, zu beziehen. Sollte der Mieter diese vertragliche Bindung nicht einhalten, verpflichtet sich der Mieter gegenüber der „IG“ eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,-- € zu zahlen.
Es werden nur sortenreine und komplett gefüllte Kästen zurückgenommen. Dies gilt auch für das Leergut.